Uni Bremen im Bildungsstreik: Studenten besetzen Hörsaal
Ein offenes Studenten Plenum an der Uni Bremen stellt Forderungen zur Studiensituation und Hochschulpolitik. Danach - fast spontan - beschließen einige der Studenten, zwei Hörsäle an der Uni Bremen zu besetzen.
Bereits seit 33 Tagen besetzen Studierende die Universität in Wien, Studenten an zahlreichen Universitäten in Deutschland, Österreich und weiteren Ländern weltweit folgten den Kommilitonen in Österreich, besetzten Hörsäle und gingen am 17. November 2009 auf die Straße, um für eine Reform des Bildungswesens an deutschen Schulen und Hochschulen zu protestieren.
In Bremen regte sich derweil wenig, die ehemals "rote Reform-Uni" lag weiterhin im Winterschlaf. Allenfalls einige Studenten an der Hochschule Bremen organisierten am 17.11.2009 einen kleinen Protest, bei dem sie jedoch nur Pappkameraden demonstrieren ließen. Das Motto: "Zu wenig Zeit zum Streiken".
Nun aber wachen auch die Studenten an der Bremer Uni auf: In einem offenen Plenum mit ca. 300 Teilnehmern am Dienstag nachmittag - eine Woche nach den ersten großen Studenten-Demos - sammelten sie Forderungen, was sich bei den Studienbedingungen in Bremen und zugleich in der Bildungspolitik in Deutschland ändern muss. Im Hintergrund wurde derweil bereits die Besetzung zweier Hörsäle vorbereitet.
Studiengebühren in Baden-Württemberg weiter rechtmäßig
Die Studiengebühren in Baden-Württemberg sind weiterhin rechtmäßig. Dies entschied heute der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Aufgrund der Bedeutung der Frage ist aber eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Die Kläger/innen, die zuvor bereits erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Freiburg bzw. dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Studiengebühren geklagt hatten, sehen durch die Studiengebühren u.a. den durch das Grundgesetz geschützten Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz verletzt.
Eine Klägerin aus Freiburg klagte wegen einer ihrer Ansicht nach ungleichheitlichen Behandlung bei der Befreiung von Studiengebühren aufgrund von Kindern.
Die Kläger aus Karlsruhe sahen eine Benachteiligung, da sie aufgrund des Wehrdienstes bzw. Zivildienstes erst ein Jahr verspätet ihr Studium aufnehmen konnten und daher gegenüber ihren Kommilitionen benachteiligt waren, die bereits ein Jahr zuvor - noch studiengebührenfrei - ihr Studium begonnen hatten.
Studiengebühren in Hamburg sollen reduziert werden
Die Studiengebühren in Hamburg sollen von 500 € pro Semester auf 375 € pro Semester gesenkt werden. Zudem sollen die Studiengebühren ab WS 2008/2009 nicht mehr direkt, sondern erst nach Abschluss des Studiums und erst ab einem Jahresgehalt von 30.000...
OVG Münster: Studiengebühren in NRW rechtens
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, der höchsten richterlichen Instanz auf Ebene des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, mussten Studenten, die gegen Studiengebühren geklagt hatten, erneut einen Rückschlag erdulden. Eine Fortführung des Rechtsstreites vor dem Bundesverwaltungsgericht ist geplant.
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