Neuer Vorschlag zur Hochschulfinanzierung
Im in Deutschland ungeklärten Streit über eine Reform der Hochschulfinanzierung hat sich jetzt der Deutsche Hochschulverband, die Interessensvertretung der Hochschullehrer, mit einem neuen Konzept eingebracht.
Demnach sollen die Hochschulen mit einer den Rundfunkgebühren vergleichbaren gesetzlichen Regelung finanziert werden. Die jetzige Regelung, nach der die Hochschulfinanzierung an den jeweiligen Jahreshaushalt der Länder gekoppelt ist, würde neben der Unterfinanzierung in Zeiten knapper Kassen insbesondere auch die Planungssicherheit an den Hochschulen verunmöglichen.
Laut Hochschulverband fehlen mindestens drei Milliarden jährlich, um die Hochschulen ihren Aufgaben nach finanziell auszustatten. So ist von derzeit zwei Studienplätzen nur einer finanziert, auf einen Hochschullehrer kommen in Deutschland durchschnittlich 58 Studierende. Diesen Zahlen stehen Jahr für Jahr weitere Einsparungen zur Konsolidierung der Landeshaushalte gegenüber.
Im Auftrag des Deutschen Hochschulverbandes untersuchten daher zwei Mainzer Verwaltungs- und Verfassungsrechtler, ob eine Hochschulfinanzierung ähnlich der Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesetzlich geregelt werden könnte. So soll in jedem Bundesland eine unabhängige Kommission gebildet werden, um den Finanzbedarf der Hochschulen zu ermitteln, was zu einem festgesetzten Betrag für mindestens vier Jahre führen soll.
Diese Planungssicherheit könnte auch die derzeitigen Mißlagen beheben, in welchen Professorenstellen eher nach finanziellen denn der Wissenschaft und Lehre geschuldeten Kriterien neu besetzt werden.
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Zwar räumt die Studie der jeweiligen Landesregierung noch Abweichungen im Finanzplan ein, diese müssten dann aber besonders begründet werden. Dadurch würde die Veranwortung über die Finanzierung der Hochschulen bei der Landesregierung verbleiben, wie in der Verfassung vorgegeben.
Zugleich beschreitet der Deutsche Hochschulverband einen Kurswechsel hinsichtlich Studiengebühren. Jene sollten zukünftig auch zur Hochschulfinanzierung herangezogen werden können, jedoch sollten sie dann von den Hochschulen oder Fakultäten selbst erhoben werden können und ausschließlich der Hochschule zugute kommen. Dies würde auch den Wettbewerb zwischen den Hochschulen und Fakultäten fördern. Da der Hochschulverband zugleich fordert, dass die Möglichkeit der Hochschulbildung jedem wissenschaftlich Geeignetem zugänglich sein muss, müsste zuvor ein umfassendes Stipendien- und Darlehenssystem aufgebaut werden. Solange dies nicht vorhanden ist, sei Deutschland noch nicht reif für Studiengebühren.
02.09.04 | Christian Reinstorf
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