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06.07.2008  

   Politik

Bundesverfassungsgericht entscheidet: Studiengebühren sind Ländersache

Heute morgen um kurz nach 10 Uhr war es soweit: der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied über das Verbot von Studiengebühren und befand: der Bund hat nicht die Gesetzesgebungskompetenz, um Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz zu verbieten.
Im August 2002 hatte die Bundesregierung, nach Einwand des Bundesrats und einem vergeblichen Versuch im Vermittlungsausschuss, das Studiengebührenverbot festgeschrieben.
In § 27 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) stand fortan: "Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ist studiengebührenfrei. In besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen."

Gegen dieses Verbot und die festgesetzte Einführung von verfassten Studierendenschaften im Hochschulrahmengesetz hatten sechs unionsgeführte Bundesländer im Mai 2003 eine Normenkontrollklage beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Zwischen Bund und Ländern wird schon seit einiger Zeit ein erbitterter Streit um die Gesetzgebungskompetenzen in der Hochschulpolitik geführt, an dem im Januar auch die Föderalismuskommission scheiterte.
Schon im Juli vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die in der fünften Novelle zum Hochschulrahmengesetz eingeführte Juniorprofessur in der damaligen Fassung verfassungswidrig war. Der Bund hatte in der Gesetzgebung seine Rahmenkompetenz überschritten; wegen der detaillierten Regelung über die Einführung der Juniorprofessur hätten die Länder keine Gestaltungsmöglichkeit mehr gehabt (Siehe Bericht hier).
Ähnlich argumentierte das Bundesverfassungsgericht auch heute in seiner Entscheidung über das Verbot von Studiengebühren. Dies könne der Bund nur dann festlegen, wenn es zur Wahrung oder Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland erforderlich sei.
Die Bundesregierung hatte in ihrer Verteidigung argumentiert, dass die Einführung von Studiengebühren in einzelnen Bundesländern mögliche Studienwillige von einem Studium abhalten könne oder zumindest deren Mobilität und Freiheit in der Wahl des Studienstandortes einschränken würde.
Zudem würden Bundesländer, welche keine Studiengebühren einführen wollten, von Gebührenflüchtigen überrannt werden. Dadurch würde die Qualität der Lehre in diesen Bundesländern Schaden nehmen.
Das Bundesverfassungsgericht wollte diesen Ausführungen jedoch nicht folgen. Zum einen sah es nicht als erwiesen an, dass die Einführung von Studiengebühren in einzelnen Bundesländern zum ausschlaggebenden Faktor bei der Wahl eines Studienstandortes werden würde. Zum anderen würde gerade die Verschlechterung der Lehre in gebührenfreien Bundesländern zu einer Regulierung des Zustroms führen.
Daten, nach denen nach Einführung von Langzeitstudiengebühren in Hessen die grenznahe Universität Mainz (in Rheinland-Pfalz) 1400 statt der in einem Jahr üblicherweise wechselnden 200 Studenten aufnehmen musste, könnten nicht auf Bundesebene übertragen werden. Dieser Ansturm sei auf die geografische Lage von Mainz und Wiesbaden zurückzuführen. Daher könne man nicht von einem Wechsel gebührenflüchtiger Studenten in einer solchen Größenordnung ausgehen.

Das Bundesverfassungsgericht machte in seiner Urteilsbegründung den Ländern hinsichtlich der Einführung von Studiengebühren keine direkten Auflagen.
Jedoch sprach die Begründung wiederholt von angedachten Studiengebühren in Höhe von fünfhundert Euro pro Semester, so dass die Länder davon ausgehen können, bei Einführung weitaus höherer Studiengebühren vielleicht doch die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu gefährden.

Der Hamburger Wissenschaftssenator Dräger (parteilos) erklärte nach Urteilsverkündung: "Der Weg für Studiengebühren ist frei," und sagte weiter: "Eine moderate Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihres Studiums ist fair, wenn Studiengebühren mit einem Darlehen abgesichert werden und die Gebühren den Hochschulen zusätzliches Geld bringen."
Bayerns Ministerpräsident Stoiber (CSU) stellte fest: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Zuständigkeit der Länder für Bildung klar bestätigt." Erfreut zeigten sich auch die anderen unionsgeführten Landesregierungen, die in Karlsruhe geklagt hatten. Ebenso die Vertreter wirtschaftnaher Bildungsstiftungen wie dem Centrum für Hochschulentwicklung, welches schon seit Jahren für die Einführung von Studiengebühren wirbt. Auch der deutsche Hochschulverband, die Interessensvertretung der Professoren und Lehrenden, zeigte sich erfreut, forderte aber zugleich, dass die einzuführenden Studiengebühren zu einhundert Prozent den Universitäten zu Gute kommen.

26.01.05 | Christian Reinstorf

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Weitere Links zum Thema Studiengebühren:

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Studentenvertreter rufen in allen Regionen Deutschlands zu Demos gegen Studiengebühren auf

Studiengebühren: Wofür sollten sich die Studenten einsetzen? Kommentar.

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