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12.05.2008  

   Politik: Studiengebühren

VG Saarland: kein Aussetzen der Studiengebühren

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit einem Beschluss vom 17.07.2007 einen Eilantrag einer Studentin gegen die Erhebung von Studiengebühren an der Universität des Saarlandes zurückgewiesen.

Zur Begründung gab das Verwaltungsgericht an, dass das Saarländische Hochschulgebührengesetz keine offensichtlichen Rechtsfehler erkennen lasse. Zudem sei die Studentin durch die Einführung von Studiengebühren nicht in ihrer Existenz gefährdet, u.a. deshalb, da die Möglichkeit geschaffen wurde, durch Aufnahme eines Darlehens die Studiengebühren zu begleichen. Eine eingehende rechtliche Überprüfung der Studiengebühren könne erst im Hauptsacheverfahren stattfinden.

Da an der Universität des Saarlandes zeitgleich mit der Rückmeldung zum Wintersemester 2007/2008, deren Frist am 20.07.2007 endet, die Studiengebühren zu überweisen sind, hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes ohne eingehende rechtliche Prüfung in einem Eilantrag über die Rechtmäßigkeit der Einführung von Studiengebühren im Saarland zu entscheiden. Die letztendliche Prüfung der Rechtmäßigkeit könne nur im Hauptsacheverfahren erbracht werden. Bis dahin ist die Rechtmäßigkeit der Einführung der Gebühren - Studenten müssen ab dem Wintersemester pro Semester 500 Euro, bzw., wenn sie im ersten oder zweiten Semester immatrikuliert sind, pro Semester 300 Euro bezahlen - nicht sichergestellt. Das Verwaltungsgericht geht hier von einer offenen Rechtslage aus.

Gebührenzahlung wird nicht ausgesetzt

Trotzdem verweigerte sich das Gericht der Forderung der Studentin und weiterer Kläger, die Erhebung der Studiengebühren bis zur endgültigen juristischen Überprüfung auszusetzen. Begründet wurde dies durch fehlende ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides der Universität des Saarlandes. Diese seien nicht zu erkennen. Zudem würde die Klägerin durch den Bescheid auch nicht einer unbilligen Härte ausgesetzt. Diese läge z.B. vor, wenn durch Erhebung der Gebühren eine Existenzgefährdung durch die finanzielle Belastung entstünde. Zwar billigte das Gericht, dass die Studiengebühren eine fühlbare finanzielle Belastung darstellen, von einer Existenzgefährdung könne jedoch nicht die Rede sein. Zudem wäre es für die Studenten möglich, ein Darlehen bei der KfW zur Finanzierung der Gebühren zu beantragen.

AStA hatte keinen Erfolg vor Gericht erwartet

Der AStA der Universität des Saarlandes hatte mit einem solchen Ergebnis des Eilantrages gerechnet. Der AStA-Vorsitzende Bernd Weber erklärte, die heute bekannt gewordene Abweisung des Eilantrags einer Studentin sei noch nicht das letzte Wort: "Eine eingehende gerichtliche Prüfung steht noch aus. Unsere Bedenken betreffen unter anderem den Ausfallfonds, der zwar von allen gebührenzahlenden Studierenden finanziert wird, aber nur jenen zur Verfügung steht, die ein Darlehen in Anspruch nehmen", so Weber.

Auch im Hauptsacheverfahren glaubt der AStA nicht an ein generelles Verbot der Studiengebühren: "Allenfalls kommen durch Klagen Veränderungen und Erleichterungen in Betracht. Aber es gilt: Die Studiengebühren sind politisch eingeführt worden und müssen auch politisch wieder abgeschafft werden.", erklärte Bernd Weber weiter.

Kein Boykott geplant

Zuvor hatte der AStA nach langen Beratungen in den letzten Monaten bereits entschieden, keinen Boykott der Studiengebühren zu veranstalten. Dadurch wollte der AStA der Saarlands-Uni vermeiden, dass durch eine geringe Beteiligung am Boykott das Bild entstünde, als seien die Studierenden an der Uni des Saarlandes positiv gegenüber der Einführung von Studiengebühren eingestellt.

Man wolle jedoch weiterhin auf juristischem und insbesondere auf politischem Wege versuchen, die Einführung der Studiengebühren rückgängig zu machen. Die Studiengebühren waren im Sommer 2006 mit der Mehrheit der Stimmen der CDU im saarländischen Landtag beschlossen worden, die Oppositionsparteien hatten gegen das Gesetz gestimmt. Der Spitzenkandidat der SPD im Saarland, Heiko Maas, hatte angekündigt, bei einem Regierungswechsel an der Saar die Studiengebühren wieder abzuschaffen.

18.07.07 | Christian Reinstorf

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