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Härtefallantrag zwecks psychischer Probleme in der Zwischenprüfung

Katie
Beitrag 1.11.2007, 17:36
Beitragslink: #1


Erstsemester
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Mitglied seit: 1.11.07
Mitglieds-Nr.: 581



Weiß jemand zufällig, ob man für einen Härtefallantrag bei einer nicht bestandenen Zwischenprüfung einen speziellen Antrag ausfüllen muss oder ob das formlos geschehen muss?

Wenn es einen solchen fertigen Antrag gibt, weiß jemand, wo im Internet man den findet? Oder hat jemand selber die Erfahrung gemacht?
Wie konkret muss man auf die Gründe eingehen und dergleichen?

Wäre toll, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte!
Offline  Visitenkarte  PN 
Chris
Beitrag 2.11.2007, 00:31
Beitragslink: #2


CampusReporter.de
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Gruppe: Admin
Beiträge: 352
Mitglied seit: 30.4.04
Aus: Bremen
Mitglieds-Nr.: 1



Hallo Katie,

der Antrag scheint formlos erfolgen zu können, sollte wohl aber gewichtige Gründe vorbringen. D.h. bei Dir auf jeden Fall ein stichhaltiges Attest von einem Arzt/entsprechendem Facharzt.

Für die Vorgehensweise bei den Juristen an Deiner Uni scheint es da nicht so genaue Informationen zu geben, die Wirtschaftswissenschaftler an der Uni Augsburg bieten etwas mehr:

Informationen zum Härtefallantrag bei den WiWis (PDF Datei)

Was ich Dir leider auch nicht sagen ist, ob man überhaupt einen Härtefallantrag stellen kann, wenn man an der letztmöglichen Prüfung teilgenommen hat und durchgefallen ist, in der (neuen) Prüfungsordnung bei den Juristen in Augsburg heißt es ja in § 30 Abs. 1 Satz 2-5:

ZITAT

Die Zwischenprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn nicht alle Fachprüfungen
bis zum Ende des 6. Fachsemesters bestanden worden sind. Überschreitet ein Student
die in Satz 2 genannte Frist, weil er nicht alle Prüfungstermine wahrgenommen hat, kann ihm
eine Nachfrist zur Wahrnehmung weiterer Prüfungstermine in diesen Fällen nur gewährt werden,
wenn für jeden dieser nicht genutzten Termine Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten
hat. Diese Gründe müssen unverzüglich schriftlich unter Beifügung von Beweismitteln
(ärztliche Atteste u. ä.) beim Prüfungsausschuss geltend gemacht werden. Der Prüfungsausschuss
legt die formalen Anforderungen an die Beweismittel und deren Vorlage fest.


(meine Hervorhebung)

Dann man Dir von hier schlecht helfen kann, kann ich Dir nur empfehlen, so schnell als möglich die Studienfachberatung bei Euch aufzusuchen, denn die ist der richtige Ansprechpartner für diese Fragen.

Viel Erfolg,

Chris
Offline  Visitenkarte  PN 
Katie
Beitrag 3.11.2007, 11:49
Beitragslink: #3


Erstsemester
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Gruppe: Mitglied
Beiträge: 3
Mitglied seit: 1.11.07
Mitglieds-Nr.: 581



Danke für die Antwort. Das ich einen Antrag stellen kann, weiß ich bereits, da ich mich gleich entsprechend informiert habe. Mir ging es hier nur darum, ob jemand selber schon einmal die Erfahrung mit einem solchen Antrag gemacht hat. Selbst bei einem formlosen Antrag gibt es ja spezielle Formulierungen oder zumindest solche, die gut klingen.
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