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Studienwahl und Gebühren

Bea
Beitrag 15.8.2007, 08:01
Beitragslink: #1


Erstsemester
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Mitglieds-Nr.: 536



Hallöchen!
Ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe letzte Woche eine Zusage für Jura in Mannheim bekommen und muss mich bis morgen einschrieben, wenn ich annehme. Jedoch habe ich mich noch für andere Studiengänge in Heidelberg und Karlsruhe beworben. Die Zu- oder Absagen für diese Studiengänge erhalte ich aber erst nächste oder übernächste Woche. Ich würde aber lieber nach Heidelberg oder Karlsruhe, weil mir die Studiengänge besser gefallen. Ich habe jedoch Angst, dass ich nur Absagen erhalte und am Ende keinen Studienplatz habe, wenn ich mich morgen nicht für Jura in Mannheim einschreibe.

Geht es, dass ich mich morgen in Mannheim einschreibe, (das semster beginnt dort am 3. Sept.) und mich ende August wieder exmatrikuliere, wenn ich eine Zusage von den anderen Unis habe?
Bekomme ich auch mein Geld (Studiengebühren + 99 Euro) ohne Probleme wieder zurück?

Es wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Danke
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Chris
Beitrag 15.8.2007, 09:36
Beitragslink: #2


CampusReporter.de
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Mitglieds-Nr.: 1



Hallo Bea,

willkommen hier im Forum smile.gif

Also, eigentlich müsste das auch auf dem Gebührenbescheid der Uni Mannheim stehen, aber ich zitiere jetzt mal von deren Internetseite:

ZITAT

Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Gebührenbescheid gegenstandslos.
Eine bereits bezahlte Studiengebühr wird auf entsprechenden Antrag (s.u. Downloads: "Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühren") zurückerstattet. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn die Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit vollzogen wurde (dies gilt auch für Hochschulwechsler)!


Dafür brauchst Du dann den Antrag zur Rückerstattung von Gebühren.

Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob diese Rückerstattung auch für den Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40,00 Euro gilt. Für die Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro gilt er auf jeden Fall, vermutlich auch für den Semesterbeitrag an das Studentenwerk, da diese beiden Leistungen nicht erbracht wurden. Eine Verwaltungsleistung wurde mit Immatrikulation jedoch erbracht, so dass es sein kann, dass die 40 Euro futsch sind.

Viele Grüße

Christian

PS: Du wirst dann nur in das Problem laufen, dass Du eben zweimal Studiengebühren zahlen musst (also eben jetzt in Mannheim und dann in Karlsruhe oder Heidelberg), diese dann aber eben einmal zurückbekommst (von der Uni Mannheim, solltest Du Dich dort sofort wieder exmatrikulieren).

PPS: die feine Art ist es trotzdem nicht, weil es durch Dein Vorgehen passieren kann, dass Du einem anderen Bewerber/ einer anderen Berwerberin in Mannheim den Platz blockierst. sad.gif
Offline  Visitenkarte  PN 
Bea
Beitrag 15.8.2007, 10:20
Beitragslink: #3


Erstsemester
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Beiträge: 5
Mitglied seit: 15.8.07
Mitglieds-Nr.: 536




Danke für deine schnelle und ausfürhliche Antwort.
Ja, ich weiß, dass es nicht die feine Art ist, aber was soll ich machen? am Ende stehe vielleicht ohne einen einzigen Studienplatz da...aber mit gutem Gewissen mache ich das nicht. mellow.gif
Ich habe außerdem Bedenken, dass es mit der Zeit knapp wird. Denn ich weiß nicht wie lange es dauert exmatrikuliert zu werden und ob sie mir eine schriftliche Bescheinigung mitgeben...damit ich mich in Heidelberg oder Karlsruhe gleich in der vorgegebenen Frist immatrikulieren kann.
Offline  Visitenkarte  PN 
Chris
Beitrag 15.8.2007, 10:34
Beitragslink: #4


CampusReporter.de
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Aus: Bremen
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Hallo Bea,

dass mit der Exmatrikulation sollte eigentlich kein Problem werden, dazu habe ich auch was bei Deiner Frage zur Exmatrikulation geschrieben.

vg, christian

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