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Verwaltungsgericht Darmstadt kippt Berufsverbot UPDATE

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Beitrag 2.8.2007, 18:12
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Erstsemester

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GEW Hessen und Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote fordern die überfällige Einstellung in Hessen
Seit 2005 verwehrt das Kultusministerium in Hessen dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Der einzige Grund ist die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat heute festgestellt, dass Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert wird und hat deshalb die Ablehnungsbescheide des Landes Hessen aufgehoben. Das Gericht kritisierte unter anderem die unzureichende Entscheidungsgrundlage und die fehlende Einzelfallprüfung durch das Kultusministerium.
Zwar wurde das Ministerium nicht unmittelbar verpflichtet, Csaszkóczy einzustellen. Allerdings muss Csaszkóczys Antrag erneut und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts geprüft werden. Die gegen seine Anstellung ins Feld geführten politischen Gründe dürfen jedoch keine Rolle mehr spielen. Der Bewerber dürfe nicht wegen seiner politischen Überzeugung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern benachteiligt werden, so das Darmstädter Gericht.
„Das Berufsverbot verletzt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, wie das Gericht heute betont hat. Eine Diskriminierung aufgrund der politischen Gesinnung ist unrechtmäßig
Damit hat das Verwaltungsericht Darmstadt ein wegweisendes Urteil gefällt“, kommentiert Michael Csaszkóczy die Entscheidung des Gerichts.
„Als Lehrer an der Martin-Buber-Schule freue ich mich ganz besonders über das Urteil. Wir erwarten nun, dass das Kultusministerium die überfällige Konsequenz aus dem Urteil zieht und Michael Csaszkóczy in Kürze an unserer Schule den Dienst antreten kann“, so der Personalrat der Martin-Buber-Schule in Heppenheim, Timo List. Mehrere Kolleginnen und Kollegen der Schule waren beim Prozess zugegen und freuten sich mit dem Kläger über den Erfolg.
„Die Verhandlung hat deutlich gezeigt, auf welch tönernen Füßen die vom Kultusministerium vorgetragenen Argumente stehen. Das Verwaltungsgericht hat heute ein klares Signal an das Kultusministerium gesandt, endlich Vernunft walten zu lassen und Michael Csaszkóczy in den Schuldienst zu übernehmen,“ bekräftigt Carmen Ludwig, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, die als Prozessbeobachterin vor Ort war. „Wir brauchen mehr Lehrer wie Michael Csaszkóczy, die sich in solch vorbildlicher Art und Weise gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren.“
Stefan Riedel erklärte für das Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot: „Wir fordern die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg auf, endlich von ihrem grundrechtswidrigen Versuch abzulassen, die Berufsverbotspraxis der 1970er Jahre wiederzubeleben. Es ist höchste Zeit, den Schaden zu begrenzen, den Demokratie und Meinungsfreiheit durch das Handeln der verantwortlichen Behörden genommen haben.“

UPDATE:
Ein Auszug aus den Begründungen der CDU-Regierung:
Die Antifaschistische Initiative ist Verfassungsfeindlich, weil:
- sie sich mit Genossen anreden,
- nicht auf Parteien setzen, sondern in der APO die für sie richtige politische Kraft sehen,
- sie die Militäreinsätze im Irak und Afghanistan als neuen Versuch sehen zu unterdrücken statt zu befreien.
Desweiteren könnte sich die Initiative zu einer neuen RAF entwickeln, da sie "Militanz" als Mittel des Widerstandes akzeptiert. Csaszkóczy erläuterte dazu, dass er sich in der Tradition des Antifaschistischen Widerstandes durch Sozialisten und Kommunisten im Dritten Reich sieht. Eine Distanzierung von Gewalt wäre eine Distanzierung von diesen Widerstandskämpfern und dazu sei er nicht bereit. Weder ihm selbst, noch der Antifaschistischen Initiative Heidelberg konnte der Verfassungsschutz trotz jahrelanger Überwachung eine gewalttätige Straftat nachweisen. Seit 2004 wird die Initiative nicht mehr im Verfassungsschutzbericht erwähnt.
Csaszkóczy hatte sich auch schon in BaWü um eine Lehrerstelle beworben. In der zweiten Instanz versuchte dort das Land ihm mit Zitaten aus alten Verfassungsschutzberichten eine Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen. Anschuldigungen wie "nahm an einer Antifaschistischen Demonstration teil" sah das Gericht aber als Ausübung seiner Rechte an und akzeptierte keinen der 20 "Beweise". Keine Rolle vor den Gerichten spielte die Tatsache, dass er als Lehrer eine Abschlußnote von 1,2 hatte.
Gerüchten nach liegt ihm inzwischen auch ein Stellenangebot von den Gewerkschaften vor.

http://www.uebergebuehr.de/index.php?id=22...tt_news%5D=4333


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