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Vollansicht: weiterstudieren trotz nicht bestandener Zwischenprüfung
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Gast_lola1985_*
Weiss jemand von Euch was es für Möglichkeiten gibt, bei nicht bestandenerZwischenprüfung an einer Uni in Bayern, weiterzustudieren-evtl. in einem anderen Bundesland oder so?
Chris
Hallo Lola,

mir ist jetzt nicht ganz klar, inwieweit Du im Studiengang Jura eine Zwischenprüfung ablegen musst - meinst Du das Bestehen der kleinen Scheine in einer gewissen Zeit?

Falls es daran liegen sollte, schau Dir mal die Studien- und Prüfungsordnung für Jura z.B. an der Uni Köln an, die haben m.E. einen anderen Zeitplan, so dass Du dort eventuell weiterstudieren könntest.

Gast
ZITAT(Chris @ 4.6.2007, 11:51 ) *

Hallo Lola,

mir ist jetzt nicht ganz klar, inwieweit Du im Studiengang Jura eine Zwischenprüfung ablegen musst - meinst Du das Bestehen der kleinen Scheine in einer gewissen Zeit?

Falls es daran liegen sollte, schau Dir mal die Studien- und Prüfungsordnung für Jura z.B. an der Uni Köln an, die haben m.E. einen anderen Zeitplan, so dass Du dort eventuell weiterstudieren könntest.



Ich studiere in Bayern, dort ist es so dass du eine Zwischenprüfung in allen 3 Rechtsgebieten ablegen musst, falls du diese 2 mal nicht bestanden hast, darf man nicht weiterstudieren.

Aber danke, ich werde gleich mal nachsehen....
Chris
Hi Lola,

oh je, dann sieht es vielleicht nicht so gut aus, denn bei einer Einschreibung bei einer anderen Uni musst Du ja angeben, dass Du bisher eine Prüfung nicht endgültig nicht bestanden hast, um in einem Fach weiter zu studieren. Ich würde an Deiner Stelle mal die Fachstudienberatung aufsuchen.

Viel Erfolg,

Chris
Chris
Ohne Gewähr, aber ich habe da gerade noch was interessantes gefunden:

Fortsetzung des Jurastudiums bei nichtbestandener ZP in Bayern an der Uni Tübingen

Keine Ahnung, ob es wirklich so einfach geht - vielleicht musst Du mal bei der Fachschaft in Tübingen nachfragen, ob die solche Fälle kennen.
Katie
Ich hab gerade das gleiche Problem! Weiß jemand etwas genaueres über einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss, dass die letzte Prüfung nicht gewertet wird? Also ob ein formloser Antrag reicht oder ob ein bestimmtes Formular vorliegen muss? Solche Sachen...

(Passt so schön zum Thema. Ich dachte, ich versuchs erst hier, bevor ich deswegen ein neues Thema aufmache.)
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