ZITAT(taz)
Gegner des Bezahlstudiums können einen Sieg verbuchen: Das Oberwaltungsgericht (OVG) hat Studiengebühren für Auswärtige vorerst einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht zweifelt in seiner gestern getroffenen Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der so genannten Metropolgebühr an.
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