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J@@µ~€~M@µµ
hey leute, ich hab mal ne dringende frage
ich werd mein abi 2008 in der tasche haben (wahrscheinlich mit einem 2-er durchschnitt) und habe vor jura zu studieren...
ich wollte fragen ob ich in deutschland studieren kann und dann ins ausland ziehen kann und dort den beruf ausüben kann?
ich habe nämlich gehört daß wenn man in dt. studiert auch nur in dt. praktizieren kann...
wär echt supiii wenn mir jemand wenn möglich antworten kann...
bitte...
jaan-e-mann
Chris
Hi Jaan,

die klassische Juristenausbildung an dt. Universitäten zielt erstmal auf das erste Staatsexamen ab. An dem Begriff Staatsexamen sieht man schon, dass hier auf den heimischen Rechtsmarkt abgezielt wird, für den normalerweise dann nach dem Referendariat das zweite Staatsexamen abgelegt wird.

Es gibt aber inzwischen an vielen Universitäten Möglichkeiten, zugleich ins internationale Recht oder in das Rechtsgebiet eines anderen Staates hineinzuschnuppern - und auch Möglichkeiten, nach einem Studium in D. in ein anderes Land und dessen Rechtsumfeld zu wechseln - allerdings muss man dafür einige zusätzliche Anstrengungen in Kauf, z.B.

in den USA: ein LL.M. Studium draufsatteln (an einer amerikanischen Uni) und dann z.B. in den Staaten New York oder Kalifornien das sog. Bar Exam bestehen, eine Prüfung zur Anwaltsbefähigung. Diese Anwaltsgenehmigung gilt dann aber vorerst nur für den jeweiligen Bundesstaat. Und vorheriges LL.M. Zusatzstudium ist auch nicht leicht.

Für England wirst Du einen Qualified Lawyers Transfer Test (QLTT) bestehen müssen (siehe The Law Society: QLTT, dafür wird jedoch auf jeden Fall ein dt. Anwaltszulassung benötigt werden, zudem bin ich nicht sicher, ob überhaupt die Kombination aus dt. zweiten Staatsexamen plus QLTT ausreicht bzw. anerkannt wird, da Deutschland nicht auf der Liste jener Länder geführt wird, deren Anwälte diesen Transfer Test machen müssen).

Hintergrund ist dabei, dass in dem anglo-amerikanischen Rechtsraum das sog. case law (Fallrecht - entwickelt aus dem common law -Gewohnheitsrecht) vorherrscht, wodurch sich diese Rechtssysteme von kontinentalen Rechtssystemen arg unterscheiden - ganz grob und kurz erklärt: das anglo-amerikansische Recht beruht vielmehr auf Präzedenzfällen als das auf Gesetze fussende Recht hier in Deutschland).

In Frankreich ist die Juristenausbildung auch anders aufgebaut als in Deutschland, da hier nach dem Studium noch eine Ausbildung bzgl. der entsprechenden Berufsrichtung (Anwalt, Richter, etc.) auf einer Art Schule/Uni erfolgt. Wenn Du Dich für dieses Rechtsgebiet interessierst, ist der beste Einstieg sicher das Doppelstudium des deutschen und französischen Rechts an der Uni Saarbrücken (plus Partnerunis in Frankreich).

Für Spanien sollte es auch möglich sein, eine Zulassung als abogado zu erhalten, zumindest gibt es viele dt. Anwälte, die in Spanien zugelassen sind. Zulassungsbedingungen dort sind mir aber auch nicht bekannt.

Trotz der Ähnlichkeit des Rechtssystems ist es selbst in der Schweiz/Österreich nicht einfach so möglich, direkt "loszulegen". In der Schweiz ist z.B. eine Anwaltsprüfung notwendig (für Schweizer) und mir ist nicht bekannt, wie dies bzgl. ausländischer Anwälte geregelt ist.

Wie komplex das Thema ist, kann ein Einblick in Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geben, in dem geregelt ist, inwieweit Rechtsanwälte mit ausländischer Zulassung in Deutschland tätig sein können.

Sicherlich gibt es aber auch Möglichkeiten, über Großkanzleien oder Rechtsabteilungen internationaler Konzerne Arbeitserfahrungen im Ausland zu sammeln. Ein LL.M. wird hierfür jedoch neben exzellenter Examensnoten sehr wichtig sein.

Soviel zum groben Ausblick, aber - ganz ehrlich - erstmal versuchen, mit dem Studium hier zurechtzukommen - und dann dabei darauf achten, Auslandssemester, Auslandspraktika etc. mitzunehmen, um internationale Luft zu schnuppern.

Als Zusammenfassung: es gibt also Möglichkeiten, die jedoch alle einen erheblichen Zusatzaufwand bedeuten, da ein dt. Staatsexamen alleine nicht dazu befähigt, direkt als zugelassener Anwalt woanders vor Gericht tätig zu werden.

MfG

Chris
J@@µ~€~M@µµ
hey chris,
vielen dank für deien antwort.
du machst den eindruck auf mich als würdest du dich sehr gut auskennen.
also würde ich gern die gelegenheit ergreifen und dir meine situation erklären.
ich habe vor nach indien zu ziehen.jedoch würde ich gern so lange es geht noch in deutschland studieren...
nun habe ich die information bekommen dass ich hier anfangs studieren kann und dann das abschlussjahr in indien machen kann, somit hätte ich mein 1. und 2. staatsexamen in indien absolviert.
jedoch bin ich mir nicht sicher ob die information richtig sind
weißt du (oder irgend jemand) etwas darüber?
würd mich über eine antwort riesig freuen...
jaan-e-mann
Chris
Hui,

also zu Indien kann ich leider auch nichts sagen - als ehemalige Britische Kolonie ist dort zwar das Rechtssystem stark an das britische Rechtssystem angelehnt, aber wie es in Indien um die Anwaltszulassung steht, ist mir nicht bekannt.

Fragen kannst Du aber sicherlich z.B. bei der Deutsch-Indischen Juristenvereinigung oder auch bei der Deutsch-Indischen Handelskammer, bei der man u.a. die Wahlstation im Referendariat belegen kann.

Weitere Erfahrungsberichte sind auch auf der Seite der Deutsch-Indischen Juristenvereinigung verlinkt.

Arbeit wird es in Indien sicher genug geben, da das Justizsystem des Landes anscheinend vollkommen überlastet ist (Siehe z.B.: The Times of India: 77,000 judges needed to clear backlog. De facto lässt sich da wohl leider nur noch von einem nicht funktionierendem Rechtssystem sprechen. Allerdings soll es zugleich in Indien mehr Anwälte pro Einwohner geben als z.B. in Japan. Anscheinend fehlt es vielmehr an Richtern.

MfG, Chris

J@@µ~€~M@µµ
Hey chris,
ich danke dir herzlichst für deine hilfe.
ich werde sofort deinen rat befolgen und mich mal informieren, aber davor wollte ich dir herzlichst danken.
jaan-e-mann
p.s.:bist du eigentlich auch jura-student oder wie kommt es daß du dichso gut auskennst?
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