Die Bundesregierung hat angekündigt, die Attraktivität Deutschlands im internationalen Wettbewerb der Wissenschaftssysteme und Innovationsstandorte durch ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu erhöhen. Dazu sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am 06.März 2008 vor dem Deutschen Bundestag: „Unsere außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind im internationalen Wettbewerb stark. Klar ist aber: Das bisherige Regelwerk behindert die weitere Entfaltung und die weitere Internationalisierung.

Deshalb muss dieses Regelwerk weiterentwickelt, modernisiert und flexibilisiert werden.“ Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Sommer 2008 vorliegen und dem Wissenschaftssystem
  • mehr Selbstständigkeit,
  • mehr Spielräume und
  • mehr eigene Verantwortung vor Ort
eröffnen. Die Ministerin nannte in ihrer Rede vier Beispiele:
  • Abbau der haushaltsrechtlichen Detailsteuerung
  • Beteiligungsmöglichkeit an Unternehmen im In‐ und Ausland
  • wissenschaftsfreundlichere Bau‐ und Vergabeverfahren
  • Flexibilisierung des Vergaberahmens

Auch von den drei Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag gibt es inzwischen Aussagen zu einem Wissenschaftsfreiheitsgesetz:
  • Die FDP will eine bessere Bezahlung der in- und ausländischen Wissenschaftselite ohne „Fesselung!“ innerhalb des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes und die Öffnung der Grenzen für Fachkräfte. Ihr Ziel: Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen wie Unternehmen geführt werden können.
  • Die Grünen setzen sich vor allem für mehr Eigenverantwortung ein. Nach ihrem Verständnis müssen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen gewährleisten, dass sich die Forschung qualitativ verbessert. Sie setzen sich für Transparenz, demokratische Rückbindung und Mitbestimmung ein. Die Vorstellungen des Wissenschaftsrats zu einem Tarifvertrag Wissenschaft werden von ihnen übernommen.
  • Die Linke problematisiert, dass im Mittelpunkt des Arbeitsrechts in der Wissenschaft das unbefristete Arbeitsverhältnis stehen muss. Ihr geht es vor allem darum, die soziale Absicherung der zunehmend prekär Beschäftigten zu verbessern und nicht um die Zahlung von Prämien an wenige.

In einer ersten Stellungnahme erklärt der Bundesfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung hierzu:
  1. ver.di wird Gesetzentwürfe von Regierung und Opposition vor allem daraufhin überprüfen, inwieweit sie
    1. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Forschungseinrichtungen beitragen (insbesondere im Sinne stabiler Arbeitsverträge und beständiger Beschäftigungsbedingungen mit weniger Befristungen),
    2. Eigenverantwortung und Kooperation fördern, auch durch Mitbestimmung der Beschäftigten in Planungs- und Entscheidungsgremien,
    3. der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und der Förderung von Frauen dienen,
    4. die Situation und die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessern und
    5. die oft gewünschte Mobilität von Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung nachhaltig unterstützen (beispielsweise durch Übernahme von Altersvorsorgeansprüchen, Berücksichtigung/Unterstützung von Familie und Beruf).
  2. ver.di betont die prinzipiellen Unterschiede zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen wie auch öffentlichen (Bundes-)Verwaltungen:
    1. Öffentliche Verantwortung statt Gewinnmaximierung.
    2. Versuch und Irrtum statt Insolvenzrisiko.

      Deshalb bedarf es weiterhin eines spezifischen Ordnungsrahmens und Schutzes für die Wissenschaftseinrichtungen. In diesem Zusammenhang fordert ver.di ausdrücklich die Aufhebung des Besserstellungsverbots.
  3. ver.di steht als Tarifpartner für die Arbeitgeber in Hochschulen und außeruniversitärer Forschung bereit, um in gemeinsamer Verantwortung die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten attraktiver zu machen und ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Dabei geht es uns vor allem darum, auch auf der Basis des TVöD wissenschafts- und forschungsspezifische Regelungen zu vereinbaren und mit dem TV-L zu vereinheitlichen.

http://www.uebergebuehr.de/nc/de/aktuell/n...reiheitsgesetz/