Zweckentfremdung von Studiengebühren an der Uni Bonn
An der Universität Bonn werden bis 2010 voraussichtlich 100 Stellen eingespart. Besonders in der Philosophie wird mit 39 Stellen besonders stark gekürzt, so dass der Fachbereichsrat jetzt beschlossen hat mit den Einnahmen aus Studiengebühren den status quo zu erhalten. De facto kompensieren also Studiengebühren fehlende Landesmittel, denn das Land sieht sich aufgrund der Gebühren nicht mehr gezwungen die Universitäten ausreichend zu finanzieren. Ergebnis ist eine Verschiebung der Finanzierung weg vom Land hin zu den Studierenden. Und dass dieser Prozess sehr schnell eine Eigendynamik annehmen kann, die zu Gebühren weit jenseits der momentanen 500 Euro und zu einer Differenzierung zwischen Universitäten und Fächern führt, kann man an in England und Australien sehen. Genau dies hatten protestierende Studierende vor Einführung der Gebühren immer wieder vergeblich versucht zu verdeutlichen.

Studiengebührenmonitoring in Baden-Württemberg verschleiert negative Auswirkungen
Dem ABS zu Folge ist der Monitoring Bericht der Landesregierung zu Studiengebühren sehr einseitig ausgefallen. Es wurden vor allem die neuen finanziellen Spielräume für die Hochschulen hervorgehoben. Dass zum letzten Wintersemester 10 000 Studierende weniger als ein Jahr zuvor an den Hochschulen des Landes eingeschrieben waren, wurde dagegen nicht in einen Zusammenhang mit der Einführung der Gebühren gesetzt. Neben dem absoluten Rückgang sinken trotz einer größeren Zahl von Hoschulzugangsberechtigungen auch die Studienanfängerzahlen. Offensichtlich schrecken zu viele junge Menschen vor der Aufnahme eines Studiums, dass sie über Kredite finanzieren müssen, zurück. Die angekündigte Senkung des Zinssatzes für die Kredite ist keine Lösung für das Problem. Nur eine Rücknahme der Gebühren wie sie zur Zeit in Hessen diskutiert wird, kann dazu führen, dass wieder mehr Abiturienten sich für ein Studium in Baden Württemberg entscheiden. Ob dies von der Landesregierung und den Hochschulen überhaupt gewollt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Fachrichtungswechsel beim BAföG - Entscheidung des Petitionsausschusses
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat gestern eine wichtige Entscheidung für BAföG-EmpfängerInnen mit Fachrichtungswechsel gefällt. Ein Petent monierte, es sei ungerecht, dass er aufgrund von Fachrichtungswechseln keine BAföG-Leistungen bis zum Ende der Regelstudienzeit seines neu gewählten Studienfaches erhalte. Er hatte zwei Fachrichtungswechsel in den ersten drei Semester seines Studiums durchgeführt und in dieser Zeit bewusst noch kein BAföG beantragt. Erst als er den aus seiner Sicht richtigen Studiengang gefunden hatte, wandte er sich an das BAföG-Amt. Dort bekam er zu hören, dass die drei ersten Semester mit den Fachrichtungswechseln von seiner Förderungsdauer abgezogen würden, obwohl er in dieser Zeit kein BAföG beantragt hatte. Diese Vorgehensweise wollte er nicht akzeptieren.
Die Bundesregierung wollte den Einwand des Petenten bisher nicht gelten lassen. Unabhängig davon, ob er in der ersten Zeit BAföG beantragt habe oder nicht, müssten die Fachrichtungswechsel für die jetzt beantragte Förderung berücksichtigt werden und er könne nicht für die Dauer der Regelstudienzeit seines jetzigen Studienganges gefördert werden.
Dies konnten die Mitglieder des Petitionsausschusses nicht nachvollziehen. Sie kritisierten vor allem, dass es sich nachteilig auswirke, wenn ein Student erst nach der Wahl des für ihn "richtigen" Studienganges BAföG beantrage. Der Petitionsausschuss folgte deshalb dem Anliegen des Petenten einstimmig und empfiehlt die Petition an die Bundesregierung zu überweisen, „damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung in die Erwägungen einbezogen werden kann“

Hochschulratswahl in Münster unter Umständen rechtswidrig
Zwei Studierende klagen wegen Ausschluss der Öffentlichkeit gegen die Konstituierung des Gremiums. Das Verwaltungsgericht wird in Kürze über die Klage entscheiden. Mehr dazu s.unten.



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