Hi Curly,
willkommen hier im Forum.
Zu Deiner Frage: im Grundstudium wird es mit der Anrechnung immer etwas schwierig, falls Du aber inzwischen im Hauptstudium steckst, sollte es leichter werden.
Also: anrechenbar sind auf jedem Fall Veranstaltungen in Rechtsgebieten wie Europarecht, Internationales Recht, etc. Oder auch in Rechtsgeschichte (insb. Römisches Recht) /Rechtsphilosophie, etc. Schwieriger wird es den Pflichtveranstaltungen, die hier in Deutschland noch als kleine bzw. große Scheine bekannt sind.
Aufgrund der Ähnlichkeit des Bürgerlichen Gesetzbuches etc. in Österreich im Vergleich zu Deutschland könnte es ev. auch möglich sein, dass Veranstaltungen im Zivilrecht/Schuldrecht etc. anrechenbar sind, dies solltest Du aber vorher unbedingt mit Deiner "Heimat-Uni" klären.
Allgemein gilt: die Fachstudienberatung an Deiner Uni sollte für Dich genauer klären können, welche Veranstaltungen Du bei einem Auslandssemester in Österreich anrechnen lassen könntest.
P.S: Bist Du wirklich aus der Amerikanistik in die Juristik gewechselt?
MfG, Christian