Auf Beschluss des Ältestenrates wird sich das Parlament am 17. Juni nochmal mit den Studiengebühren befassen. Aber vorher, am 11. Juni, wird der Staatsgerichtshof noch sein Urteil verkünden.
Koch spielt Machtspielchen. Wir er vor dem Ältestenrat zu geben musste war ihm in der zweiten Lesung klar, dass er das Gesetz nicht unterschreiben werde. Das meinte er also mit "offene Türen" und einer Zusammenarbeit mit dem Parlament. Dabei ist es nicht das erste mal, das der hessische Landtag ein schlecht gemachtes Gesetz verabschiedet. Gerade in der Ära Koch stöhnte so mancher Hochschulsenat über schlecht formulierte Gesetze, die sich auch schon mal widersprachen. In solchen Fällen kam dann vom Ministerium ein Erlass, im Sinne des Landtags. Diesmal verweigerte nicht nur das Ministerium, sondern auch der Ministerpräsident die Zusammenarbeit. Stattdessen wird auf dem Rücken der Bürger um die Macht gestritten.
Vielleicht inszeniert Koch das ganze auch, weil er mehr weiß als andere. Am 11. verkündet der Staatsgerichtshof sein Urteil über die drei Verfassungsklagen zu seinem Gesetz. Das Urteil ist längst geschrieben und wartet nur noch darauf veröffentlicht zu werden. Der nächste Landtagssitzung dazu findet jetzt nach diesem Termin statt. Dort kann dann Koch mit dem Urteil auftrumpfen und Änderungen fordern. Allerdings hatte das Gericht den Termin bewusst dorthin gesetzt, um nicht in das politischen Kreuzfeuer zu kommen. Dort ist es jetzt doch noch gelandet. Es wird sich zeigen, ob der Staatsgerichtshof darauf reagiert.
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