Einleitung

Seit einigen Jahren ist die Debatte über die Einführung von Studiengebühren in vollem Gange. Woimmer die CDU eine Mehrheit hat, führt sie die Gebühren ein. Doch ein kleines Ländchen wehrt sich dagegen. In Hessen sind die Studiengebühren bereits wieder vor dem Aus. Dieser Umstand kommt jedoch nicht von irgendwoher. Seit der Einführung von Langzeitstudiengebühren wurde der CDU-Regierung mächtig Druck gemacht. Mehrere Streiks und viele, viele Demonstrationen sollten Koch, Corts und Konsorten zeigen, dass eine solche Bildungspolitik nicht gewünscht ist. Doch statt die Kritik aufzugreifen, führten sie 2006 sogar noch allgemeine Studiengebühren für alle ab dem ersten Semester ein. Da platzte nicht nur den Studierenden der Kragen.
Unter dem Motto "Demonstratieren, Klagen, Boykottieren!" wurden möglichst alle Register gezogen. Zum einen gab es während des Gesetzgebungsprozesses zu dem sogenannten »Studienbeitragsgesetz« Demonstrationen in einer Größe, die Hessen schon lange nicht mehr gesehen hatte. Verschiedene Einzelfallklagen konnten zumindest zeitweise die Studiengebührenzahlung stoppen. Auch ein Boykott wurde organisiert, der zwar nicht den gewünschten Erfolg brachte, aber ein deutliches Zeichen in Richtung Landesregierung setzte. Schließlich wurde eine Verfassungsklage angestrengt: Hessens oberstes Gericht sollte prüfen, ob das Studienbeitragsgesetz mit der Hessischen Verfassung vereinbar ist.

Der Artikel 59 der Hessischen Verfassung

»(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.

(2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.«

Der Staatsgerichtshof

Der »Staatsgerichtshof des Landes Hessen« ist Hessens oberstes Gericht. Er besteht aus 11 Richtern, davon 5 Berufsrichter. Weitere 6 Richter werden vom hessischen Landtag gewählt. In der Hessischen Verfassung ist verankert, dass ein Prozent der hessischen Bevölkerung einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes stellen kann.

Die Verfassungsklage

Ende Oktober 2006 entschied die Landes-ASten-Konferenz, der Zusammenschluss der StudierendenVertretungen in Hessen, sie wollen eine Verfassungsklage von unten durchführen. Die Verfassungsklage heißt in juristen-deutsch eigentlich "abstrakte Normenkontrolle". Kurz nach der Entscheidung begann der Aufbau der Organisation dazu. Es wurde eine Kampagne gestartet, es wurden Materialien gedruckt, eine Homepage erstellt.
Da Studierende diese Mammutaufgabe aber nicht allein bewältigen konnten, fand ein Bündnis mit Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und Initiativen, Schülervertretungen und vielen weiteren zusammen. Im weiteren wurden tausende und abertausende Formulare unter die Bevölkerung gebracht. Es wurden viele Aktionen durchgeführt, die für die Sammlung der Klageformulare sehr wichtig waren. Unter anderem wurde auf Marktplätzen, an den Hochschulen, in Betrieben und in Schulen kräftig Werbung gemacht.
Die Bereitschaft eines Normalbürgers, ein solches Formular zu unterschreiben, ist trotz Sympatie nicht immer sofort gegeben. Viele wollen genau wissen, was sie unterschreiben. Und so muss pro Unterschrift mit einem relativ großen Zeitaufwand gerechnet werden. Außerdem war das Verfahren zur Unterschrift nicht einfach. Wenn ein Bürger die Verfassungsklage unterstützen wollte, musste er sich das Formular zunächst besorgen. Dies konnte er bei den Gewerkschaften, bei den ASten und einigen weiteren Institutionen. Anschließend musste er zu seinem zuständigen Wahlamt (meist das Einwohnermeldeamt oder das Stadthaus), um dort vor den Augen der Mitarbeiter seine Unterschrift auf dem Formular zu leisten. Die Mitarbeiter des Amts mussten anschließend ihren Stempel sowie eine Unterschrift auf das Formular setzen. Und als letzter Schritt durfte der Bürger nun das fertige Formular zu den Sammelstellen bringen.
Bei diesem Verfahren gab es auch massiv Widerstand. So gab es zunächst ein Ringen zwischen Staatsgerichtshof und Verfassungsklage-Anwälten, wie genau das Klageformular auszusehen hat. Weiterhin hat die CDU in den Stadtparlamenten gegen die Auslage der Klageformulare oder einem Aufstellen von Sammelurnen gestimmt. Und auch in den Amtsstuben gab es Probleme: die MitarbeiterInnen des Amts wollten zunächst für die Leistung ihrer Unterschrift eine Beglaubigungsgebühr, obwohl dies nach dem hessischen Wahlrecht nicht erlaubt ist.
Ende Mai war der offizielle Termin, an dem die Sammlung beendet wurde. Natürlich gab es noch sehr viele Nachläufer. Am 22. Juni 2007 wurden die Klageformulare zentral dem Staatsgerichtshof übergeben. Insgesamt waren es weit über 70.000 Klageformulare. Nach Prüfung des Staatsgerichtshof waren es unter Abzug der fehlerhaften genau 71.510 Klageformulare - ein voller Erfolg für die Gegner von Studiengebühren. Denn mit einer solch hohen Zahl hat keiner mehr gerechnet.
In der Folgezeit gab es kaum noch etwas neues. Schließlich - mehr als ein halbes Jahr nach der Übergabe - lud der Staatsgerichtshof zu einer mündlichen Verhandlung ein. Dort gab es ein verbales Gefecht zwischen den KlägerInnen und der Landesregierung. Das Resümee der Verhandlung war, dass ein - laut Medien - »müder Corts« sich scharfe Fragen gefallen lassen musste und dabei schlecht wegkam. Seine Argumente stießen bei dem hauptsächlich studentischen Publikum auf Kopfschütteln und Unverständnis.

Das Urteil

Am 11. Juni 2008 gab der Staatsgerichtshof sein Urteil bekannt: Studiengebühren seien mit mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar meinten sechs Richter. Fünf Richter waren gegenteiliger Meinung und reichten ein Sondervotum ein. Als die Richterin Karin Wolski die Urteilsbegründung verlas, war deutlich zu hören, dass dieses Urteil ein politisches Urteil ist. Denn das Urteil stützte sich genau auf zwei vorgebrachte »Argumente«. Zum einen gebe es das BAföG. Daher könne es niemandem so schlecht gehen, dass man keine Gebühren zahlen könnte. Zum anderen gebe es das Darlehen, womit sichergestellt sei, dass jeder die Studiengebühren jetzt zahlen könne.
Doch das Sondervotum entlarvte das Urteil. Die Richter Lange, Falk, Giani, Klein und von Plottnitz urteilten, die Mehrheitsentscheidung werde nicht der Verfassung nicht gerecht. "Insbesondere verkehrt sie Wortlaut und Sinn des für dieses Normenkontrollverfahren zentralen Art. 59 HV geradezu in deren Gegenteil, ohne dass es dafür eine rechtlich vertretbare Begründung gäbe." Damit werfen die fünf Richter in moderatem Ton den anderen sechs einen Verfassungsbruch vor.
Die fünf Richter waren der Meinung, dass nach Artikel 59 ein Hochschulstudium unentgeltlich zu sein hat und nur ausnahmsweise Ausnahmen getroffen werden können. Dass alle Studierenden zur Zahlung verpflichtet werden, sei das Gegenteil von dem, was der Artikel aussage und sei bisher vom Staatsgerichtshof nie in Frage gestellt worden. Die Auffassung, dass sämtliche Studierenden durch Kredite in eine ausreichend wirtschaftliche Lage versetzt worden seien, verkenne die Bedeutung der Verfassungsnorm. Außerdem warfen sie der Landesregierung vor, dass sie aus Angst vor einer Niederlage, keine Verfassungsänderung angestrebt haben. "Dem Land stand und steht der durch Art. 59 Abs.1 Satz 4 HV ausdrücklich eröffnete Weg frei, Studienentgelte allein von denen zu erheben, deren wirtschaftliche Lage es gestattet. Wenn das Land sich aber nicht in diesen von der Verfassung gezogenen Grenzen halten will, dann hat es die Möglichkeit, Art. 59 HV zu ändern. Eine solche Verfassungsänderung setzt nach Art. 123 Abs. 2 HV allerdings voraus, dass der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt. Scheut der Gesetzgeber den Versuch einer Verfassungsänderung, deren es zur Verwirklichung seiner politischen Ziele bedarf, etwa weil die nach Art. 123 Abs. 2 HV dafür erforderliche Zustimmung des Volkes ihm zweifelhaft erscheint, so gibt es keine Alternative zu seiner Grundpflicht, sich an die Verfassung zu halten. Sie hat er mit dem Studienbeitragsgesetz verletzt.

Staatsgerichtshof beschädigt sich selbst

Staatsgerichtshof hat sich mit diesem Urteil selbst beschädigt. Ganz deutlich hat er gezeigt, dass er mitnichten der Wächter der Hessischen Verfassung ist. Stattdessen versteht sich die Mehrheit seiner Mitglieder als verlängerter Arm von parteipolitischen Interessen. Das Urteil zeigt, wie skrupellos mit den Normen der Verfassung umgegangen wird. Eines der Grundprinzipien der Demokratie ist in Hessen nicht gegeben: die Gewaltenteilung. Der Staatsgerichtshof ist nicht unabhängig. Weder von Parteien noch von der Legislative. Am Ende muss sich der Staatsgerichtshof vielleicht noch den Vorwurf gefallen lassen, er wäre ein Karnevalsverein. Und die 11 Richter der Elferrat. Dies sahen zumindest die Studierenden nach der Urteilsverkündung so, als sie die Richter verabschiedeten: "Ihr seid nur ein Karnevalsverein... Karnevalsverein... Karnevalsverein! Ihr seid ..."

http://www.uebergebuehr.de/nc/de/aktuell/n...atsgerichtshof/