Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute ein lang erwartetes Urteil zur Studiengebührenfrage in Hessen gefällt. Er entschied, dass das von der CDU eingebrachte Studienbeitragsgesetz nicht gegen die Hessische Verfassung verstößt.

Folgen des Urteils

Welche Folgen hat das Urteil? Zunächst ist klar, dass die Studiengebühren der letzten beiden Semester nicht zurückgezahlt werden. Zweitens bedeutet das Urteil, dass prinzipiell Studiengebühren in Hessen "erlaubt" sind. Das heißt, der Gesetzgeber kann munter Studiengebührengesetze schreiben, ohne dass es von der Hessischen Verfassung verboten wäre. Schließlich ist festzuhalten, dass das Urteil keine Auswirkungen auf die laufende Abschaffung der Gebühren hat. Diese sollen in der Sondersitzung am 17. Juni 2008 vom Hessischen Landtag endgültig kippen.
Sollten jedoch Neuwahlen kommen oder in einen neuen Legislaturperiode kann der Gesetzgeber wieder Studiengebühren einführen. Dann werden politische Mehrheiten und Taktierereien über die Studiengebührenfrage in Hessen entscheiden. Der Artikel 59 der Hessischen Verfassung wird dann jedoch nicht mehr von sonderlichem Interesse sein.

Staatsgerichtshof unabhängig?

Der Staatsgerichtshof muss sich nach diesem Urteil einige Kritik gefallen lassen. Denn er kann nur zum Teil als ein Gericht angesehen werden, das nach unabhängigen Maßstäben urteilt. Der Staatsgerichtshof besteht aus 11 Richtern, von denen 5 Richter Berufsrichter sind. Weitere 6 Richter werden vom Landtag gewählt und werden damit politisch bestimmt. Im Staatsgerichtshof überwiegen konservative Richter. Dem Staatsgerichtshof wird nun vorgeworfen, er würde nur Gefälligkeitsurteile fällen.

Wie weiter?

Nun bedeutet dieses Urteil natürlich nicht, dass die Befürworter von Studiengebühren plötzlich Recht haben. Die Argumente gegen Studiengebühren sind nach wie vor sehr vernichtend: Studieninteressierte fangen gar nicht erst an zu studieren, sie weichen in Länder aus, die keine Gebühren erheben, Studierende brechen ihr Studium in vielen Fällen wegen den Studiengebühren ab. Besonders abschreckend sind die Studiengebühren für sozial Benachteiligte. Außerdem benachteiligen Studiengebühren Frauen in besonderem Maße, ähnlich sind die Auswirkungen auf ausländische Studierende. Insgesamt bedeuten Studiengebühren eine enorme Hürde für die allermeisten Studierenden. Sie - aber nicht nur sie - sind für die Etablierung der neoliberalen Dienstleistungshochschule verantwortlich. Es gilt nun weiter für freie Bildung zu kämpfen. Dabei ist Gebührenfreiheit nicht gleichbedeutend mit freiem Zugang zu Bildung.
Auch in vielen anderen Bereichen werden Hürden beim Zugang zu Bildung aufgebaut bzw. zementiert. Ein Bereich ist das selektive Schulsystem, das Jahr für Jahr nur diejenigen die Möglichkeit lässt, auf eine Hochschule zu gehen, die das Abitur haben. Allen anderen ist der Zugang generell verwehrt. Doch damit ist noch nicht genug. Mit Auswahlverfahren und fachlichen Studierfähigkeitstest werden die Bewerber auf Herz und Nieren geprüft. Erst wenn man alle Hürden überwinden konnte, und dann noch genügend Geld hat, darf man in den erleuchteten Kreis eintreten.
<h2 style="border-bottom: 1px solid black">Hintergrund: Die Verfassungsklage</h2>
Ab November 2006 sammelten viele Studierende, Gewerkschaftler, soziale Vereine und Parteien für die "Verfassungsklage von unten". Im Fachjargon wird dieses Verfahren "abstraktes Normenkontrollverfahren" genannt. Dieses Verfahren wurde in dieser Form zum ersten Mal in der hessischen Geschichte durchgeführt. Es gab ein ähnliches Verfahren in den 80er Jahren, allerdings waren damals die Hürden noch wesentlich niedriger.
Um bei der Verfassungsklage von unten mitzuklagen, musste jeder Bürger sich zunächst das Formular besorgen, ausfüllen, zum Einwohnermeldeamt gehen, dort vor den Augen der MitarbeiterInnen unterschreiben und anschließend das Formular wieder zu einer der Sammelstellen zurückbringen. Geklagt wurde gegen die Verfassungsmäßigkeit des Studienbeitragsgesetz, der gegen Artikel 59 verstoßt. Dort heißt es: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.“
Im Juni 2007 wurden mehr als 70.000 Klageformulare beim Staatsgerichtshof eingereicht. Im Februar 2008 fand eine mündliche Verhandlung in Wiesbaden statt. Am heutigen Mittwoch fällt der Staatsgerichtshof das Urteil.

http://www.uebergebuehr.de/nc/de/aktuell/n...cht///verloren/