Das Bundeskabinett einigte sich im Grundsatz zum weiteren Vorgehen beim Thema Mindestlöhne. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bezeichnete die Einigung zum Arbeitnehmerentsendegesetz als "Schritt in die richtige Richtung". Es sei dazu geeignet, in bestimmten Branchen für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und Lohndumping zu begrenzen.

Wie die ver.di Jugend hervorhebt, seien vor allem junge Beschäftigte von niedrigen Löhnen und unsicheren Arbeitsverhältnissen betroffen. Das hatte Ende 2007 eine Studie des DGB ergeben, wonach bereits 53 Prozent der unter 30jährigen eine befristete Beschäftigung hatten. Auch von Zeitarbeit seien die Jüngeren überdurchschnittlich häufig betroffen.

Jetzt werde es darauf ankommen, welche Branchen im Gesetzgebungsverfahren in das Gesetz aufgenommen würden. "Zeitarbeit, Weiterbildung, Altenpflege und die Abfallwirtschaft gehören unbedingt in das Gesetz hinein", sagte ein ver.di-Sprecher. "Die Menschen brauchen vernünftige Einkommen, von denen sie auch anständig leben können." Deshalb dürfe die Union jetzt nicht das Gesetzgebungsverfahren hinauszögern.

Bei konkurrierenden Tarifverträgen müsse sichergestellt werden, dass der in einer Branche repräsentative Tarifvertrag angewandt werde. Das ist derjenige, unter den die meisten Beschäftigten der Branche fallen. Nur so könne vermieden werden, dass durch Gefälligkeitstarifverträge im Sinne der Arbeitgeber möglichst niedrige Löhne festgelegt würden.

Hauptkritikpunkt am aktuellen Gesetzesentwurf sei die Tatsache, dass tarifierte Dumpinglöhne sogenannter christlicher und anderer Mini- oder Pseudogewerkschaften nach dem Mia, dem Mindestarbeitsbedingungengesetz, praktisch Bestandsschutz erhalten sollen, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. "Damit würden auch Tarifverträge geschützt, die Hungerlöhne enthalten", so der ver.di-Sprecher. Diesen Konstruktionsfehler habe schon das bisherige Gesetz von 1952 gehabt, weshalb es immer wirkungslos blieb. Daher sei ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auch nach den vorgelegten Gesetzentwürfen dringend notwendig.

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