Nicht jeder Schulabgänger hat bereits eine Ausbildungsstelle gefunden. Um spätere Renteneinbußen zu vermeiden, sollten sich Schulabgänger beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden, auch wenn kein Anspruch auf Leistungen besteht. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungssuche als Anrechnungszeit im Rentenversicherungskonto vermerkt und wirkt sich bei einem späteren Rentenbezug rentensteigernd aus.
Voraussetzung ist, dass Schulabgänger zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr ihre Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit melden. Außerdem muss diese Zeit mindestens einen Kalendermonat umfassen, damit sie als Anrechnungszeit bei der 35-jährigen Wartezeit für die vorzeitige Altersrente vorgemerkt werden kann. Es ist empfehlenswert, dass sich die Betroffenen eine entsprechende Bestätigung von der Arbeitsagentur über die Meldung geben lassen. Diese kann für eine spätere Kontenklärung von Bedeutung sein.
Kostenlose Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Saarland in Saarbrücken, Martin-Luther-Str. 2-4, 66111 Saarbrücken, Tel. 0681-3093-600, Fax 0681-3093-651 oder E-Mail: service@drv-saarland.de
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