Hi Jaan,
die klassische Juristenausbildung an dt. Universitäten zielt erstmal auf das erste Staatsexamen ab. An dem Begriff Staatsexamen sieht man schon, dass hier auf den heimischen Rechtsmarkt abgezielt wird, für den normalerweise dann nach dem Referendariat das zweite Staatsexamen abgelegt wird.
Es gibt aber inzwischen an vielen Universitäten Möglichkeiten, zugleich ins internationale Recht oder in das Rechtsgebiet eines anderen Staates hineinzuschnuppern - und auch Möglichkeiten, nach einem Studium in D. in ein anderes Land und dessen Rechtsumfeld zu wechseln - allerdings muss man dafür einige zusätzliche Anstrengungen in Kauf, z.B.
in den USA: ein
LL.M. Studium draufsatteln (an einer amerikanischen Uni) und dann z.B. in den Staaten New York oder Kalifornien das sog.
Bar Exam bestehen, eine Prüfung zur Anwaltsbefähigung. Diese Anwaltsgenehmigung gilt dann aber vorerst nur für den jeweiligen Bundesstaat. Und vorheriges LL.M. Zusatzstudium ist auch nicht leicht.
Für England wirst Du einen
Qualified Lawyers Transfer Test (QLTT) bestehen müssen (siehe
The Law Society: QLTT, dafür wird jedoch auf jeden Fall ein dt. Anwaltszulassung benötigt werden, zudem bin ich nicht sicher, ob überhaupt die Kombination aus dt. zweiten Staatsexamen plus QLTT ausreicht bzw. anerkannt wird, da Deutschland nicht auf der Liste jener Länder geführt wird, deren Anwälte diesen Transfer Test machen müssen).
Hintergrund ist dabei, dass in dem anglo-amerikanischen Rechtsraum das sog.
case law (Fallrecht - entwickelt aus dem
common law -Gewohnheitsrecht) vorherrscht, wodurch sich diese Rechtssysteme von kontinentalen Rechtssystemen arg unterscheiden - ganz grob und kurz erklärt: das anglo-amerikansische Recht beruht vielmehr auf Präzedenzfällen als das auf Gesetze fussende Recht hier in Deutschland).
In
Frankreich ist die Juristenausbildung auch anders aufgebaut als in Deutschland, da hier nach dem Studium noch eine Ausbildung bzgl. der entsprechenden Berufsrichtung (Anwalt, Richter, etc.) auf einer Art Schule/Uni erfolgt. Wenn Du Dich für dieses Rechtsgebiet interessierst, ist der beste Einstieg sicher das Doppelstudium des deutschen und französischen Rechts an der Uni Saarbrücken (plus Partnerunis in Frankreich).
Für Spanien sollte es auch möglich sein, eine Zulassung als
abogado zu erhalten, zumindest gibt es viele dt. Anwälte, die in Spanien zugelassen sind. Zulassungsbedingungen dort sind mir aber auch nicht bekannt.
Trotz der Ähnlichkeit des Rechtssystems ist es selbst in der Schweiz/Österreich nicht einfach so möglich, direkt "loszulegen". In der Schweiz ist z.B. eine Anwaltsprüfung notwendig (für Schweizer) und mir ist nicht bekannt, wie dies bzgl. ausländischer Anwälte geregelt ist.
Wie komplex das Thema ist, kann ein Einblick in Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (
EuRAG) geben, in dem geregelt ist, inwieweit Rechtsanwälte mit ausländischer Zulassung in Deutschland tätig sein können.
Sicherlich gibt es aber auch Möglichkeiten, über Großkanzleien oder Rechtsabteilungen internationaler Konzerne Arbeitserfahrungen im Ausland zu sammeln. Ein LL.M. wird hierfür jedoch neben exzellenter Examensnoten sehr wichtig sein.
Soviel zum groben Ausblick, aber - ganz ehrlich - erstmal versuchen, mit dem Studium hier zurechtzukommen - und dann dabei darauf achten, Auslandssemester, Auslandspraktika etc. mitzunehmen, um internationale Luft zu schnuppern.
Als Zusammenfassung: es gibt also Möglichkeiten, die jedoch alle einen erheblichen Zusatzaufwand bedeuten, da ein dt. Staatsexamen alleine nicht dazu befähigt, direkt als zugelassener Anwalt woanders vor Gericht tätig zu werden.
MfG
Chris