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> verdi-Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen
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Beitrag 18.5.2008, 17:25
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Erstsemester
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Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich die in den Gesetzesentwürfen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE enthaltene Abschaffung der Studienbeiträge. Dies ist ein unerlässlicher Schritt, um die Bildungsbeteiligung quer durch alle Bevölkerungsschichten zu erhöhen und die erforderliche bessere Finanzierung der hessischen Hochschulen nicht auf Kosten der Studierenden sicherzustellen. Zu dem Entwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der hessischen Hochschulen erfolgt keine weitere Einlassung, da wir allgemeine Studiengebühren ablehnen. Wir verweisen insoweit auf unsere Stellungnahmen zur Einführung von Studienbeiträgen vom 10.07.06 und 03.08.06.


Zu dem Entwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen im Einzelnen:

Zu Artikel 1 Änderung des Hessischen Studienbeitragsgesetzes:
Ver.di befürwortet die Abschaffung der Studiengebühren. Wir sehen es aber über den Entwurf hinausgehend für geboten an, die schon für das Wintersemester 2007/2008 und das Sommersemester 2008 bezahlten Studienbeiträge den Studierenden in voller Höhe zurückzuerstatten.

Zu Artikel 2 Änderung des Hessischen Studienguthabengesetzes:
Hinsichtlich der Kürzung der Geltungsdauer des hessischen Studienguthabengesetzes haben wir keine Einwände.

Zu Artikel 3 Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes:
Ver.di lehnt die zu § 68 Absatz 4 HHG (i.d.F. vom 5.11.2007) gemachten Änderungen ab. Wir sehen darin eine absolut unnötige Verschärfung der derzeitigen Gesetzeslage. Die Gestaltung der einzelnen Studiengänge ist u.a. durch die Pflicht der Fachbereiche, Studienordnungen zu erlassen, gegeben. So können sinnvoll die spezifischen Eigenarten der einzelnen Studiengänge berücksichtigt werden. Auch sind in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen ausreichend Regelungen enthalten, welche bei fehlender Leistungsnachweise als Konsequenz die Exmatrikulation der Studierenden ermöglichen. Eine zusätzlich gesetzlich verordnete Regelung über Zielvereinbarungen und Leistungskontrollen ist weder notwendig noch praktikabel.
Es wird der Eindruck erweckt, dass die Studierenden über die umfangreichen Regelungen hinaus zum Studieren angehalten werden müssten. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar. An Stelle einer Verschärfung der Leistungskontrollen, welche einen sehr hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen, sollte ein höherer Studienanreiz durch Verbesserung der Lehre stehen.
Durch den Wegfall der Studiengebühren ist auch die Verordnung über das Teilzeitstudium (Verordnung vom 27.7.2007, GVBl. I 2007) tangiert. Diese orientiert sich an den Vorgaben des Hessischen Studienbeitragsgesetzes. Ver.di hält es für notwendig bei der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes auch den § 65 HHG dahingehend zu verändern, dass die näheren Regelungen für ein Teilzeitstudium zukünftig nicht mehr durch eine Rechtsverordnung des HMWK, sondern durch eine Satzung des Präsidiums der Hochschulen geregelt werden.

Zu Artikel 4 Gesetz zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre an Hessischen Hochschulen:
Absatz 2:
Ver.di begrüßt die sich aus der Gesetzesvorlage ergebene finanzielle Kompensation des Wegfalles der Einnahmen aus den Studiengebühren. Dies stellt zwar nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“ dar, ist aber bei der schwierigen finanziellen Situation der hessischen Hochschulen unerlässlich.

Absatz 3 und Absatz 4
Ver.di hat keine Einwände gegen den Grundsatz der Zweckgebundenheit der Mittel für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre, welcher auch schon im Hessischen Hochschulgesetz verankert ist. Ver.di lehnt aber eine Vorgabe, wie die Hochschulen dies umzusetzen haben, ab. Die Entscheidung über die konkrete Mittelverteilung muss der Hochschule obliegen. Die angemessene Mitbestimmung der Studierenden muss dabei sichergestellt sein. Insoweit müsste der Absatz 3 um die Beteiligung der Studierenden ergänzt und die letzten 2 Sätze des Absatz 3 und Absatz 4 gestrichen werden.

Artikel 5 Übergangsbestimmungen:
Die Rückzahlungsverpflichtung für Studiengebühren für das Wintersemes-ter 2008/2009 ist nicht ausreichend. Da die Studierenden schon seit dem Wintersemester 2007/2008 Studiengebühren zu entrichten hatten, fordert ver.di die Rückzahlung der Studiengebühren in voller Höhe ab dem Wintersemester 2007/2008.



Zu dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren an hessischen Hochschulen im Einzelnen:
Ver.di begrüßt ausdrücklich die Abschaffung der Studiengebühren in Hessen und die Rückzahlung der Studiengebühren an die Studierenden im vollen Umfang und unterstützt diesen Gesetzesentwurf.

http://www.uebergebuehr.de/nc/de/aktuell/n...zesaenderungen/
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